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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
des Unternehmens Sound Check Reuter Franka (Lieferer) mit dem Kunden
Stand
1/2011
Das
Unternehmen Sound Check Reuter Franka erbringt alle angebotenen Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen
dieser AGB bedürfen der Schriftform.
1.
Allgemeines
Diese
AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Der Kunde
muss sich jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren.
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in
EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz
gespeichert.

2.
Vertragsabschluss
Angebote
des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart,
stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei
Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung
der Lieferung oder Leistung geschlossen.
3.
Preise
Preise
des Lieferers verstehen sich in Euro, Preisänderungen, Druckfehler
und Irrtum vorbehalten.
Es kommen die am Tag der Order gültigen
Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von 50,00
Euro erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro.
(Ausgenommen im Verleih)
Sämtliche
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Kahl
am Main (Erfüllungsort).
Kosten
für Transport und Transportversicherung / Spesen gehen zu Lasten des
Kunden.
Bei Überschreitung der Verpackungsmasse 120 x 60 x 60 cm
(Sperrgut), wird ein Aufschlag von 20,00 Euro pro Verpackung
berechnet.
4.
Lieferung
Die
Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Kahl am
Main (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als
auch für Teillieferungen. Der
Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach
einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der
Kunde. Versandweg
und Versandart wählt der Lieferant aus. Die Lieferung erfolgt an
die Adresse des Käufers. Abweichende Lieferadressen müssen
vereinbart werden.
Im
Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-,
Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die
entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten.
Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des
Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und
Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von
mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener
schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu
erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in
jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers.
Der
Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu
untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem
Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für
die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich.
Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von
Ersatzansprüchen.
Wird
die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in
Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen
rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug
auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und
Einsatzzwecke anzupassen.
5.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Als
Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der
Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die
über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht.
Die Kosten für eine Rücklieferung ab einem Warenwert von 40,00
Euro werden vom Lieferer übernommen. Eine Rücknahme durch den
Lieferer kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung im Originalkarton
inkl. allen Zubehörteilen und Bedienungsanleitungen und unter
Beilage des Kaufbeleges erfolgt. Für diese Rücksendung erstellt
der Lieferer eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt wird.
Artikel, die Gebrauchsspuren aufweisen, bzw. Spezialanfertigungen
oder geöffnete Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, soweit die Bestellung vom
Lieferer mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde.
Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten, bzw. sofern
möglich, einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware und deren
Zahlung durch den Auftraggeber. Teillieferungen behält sich der
Lieferer vor. Es gelten die weiteren Punkte der AGB des Lieferers.
6.
Zahlungsbedingungen
Falls
nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der
Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind unverzüglich
und für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen.
Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Skontoabzüge
werden nur gewährt wenn diese auch auf der Rechnung ausgewiesen
wurden. Unberechtigter Skontoabzug wird vom Lieferer zzgl.
einer Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro wieder in Rechnung gestellt.
Wird
bestellte Ware vom Kunden nicht abgenommen bzw. zurückgewiesen,
berechnet der Lieferer eine Unkostenpauschale von 20% des
Bruttowarenwertes. Wenn
kein wichtiger Grund des Kunden vorliegt führt diese Angelegenheit
automatisch zur juristischen Bearbeitung.
Bei
Warenrückgabe mangels Zahlung stellt der Lieferer dem Kunden die entstanden Kosten
für die Abholung, einer Aufwandsentschädigung von 20% des
Bruttorechnungsbetrages und auflaufender Zinsen in Höhe von 5% bzw.
8%
über dem derzeit gültigen Basiszinssatz in Rechnung.
Diese Beträge sind sofort fällig,
ansonsten beantragt der Lieferer einen Mahnbescheid.
7.
Mängelansprüche
Es
gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht
neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der
Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er
unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der
mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen
Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde
nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen
nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in
folgender Höhe aus:
Bei
einer Nutzungsdauer :
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von mehr als
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1 - 3 Monaten
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10
% des Verkaufswerts
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-
von mehr als
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3 - 6 Monaten
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20
% des Verkaufswerts
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-
von mehr als
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6 - 12 Monaten
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30
% des Verkaufswerts
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-
von mehr als
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12
- 24 Monaten
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50
% des Verkaufswerts
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Erkennbare
Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung innerhalb 5 Werktagen, verborgene Mängel
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der
Transporteur.
Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Beanstandete
Ware darf nur nach erfolgter Einwilligung des Lieferers zurück
gesandt werden. Nach Feststellung der Berechtigung der Mängelrüge
steht dem Kunden das Recht auf Rückgabe gegen Ersatzlieferung zu,
wenn die Ware im Originalkarton inkl. allen Zubehörteilen und
Bedienungsanleitungen erfolgt. Bei
Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen
Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel
nicht bestätigt.
Reparaturen,
die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands
ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag
erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur
danach nicht durchgeführt wird.
Eine
Rücknahme nicht defekter Artikel kann
nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache mit dem Lieferer
erfolgen. In diesem Fall berechnet der Lieferer dem Kunden eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 Euro.
Schadensersatzansprüche
jeglicher Art wegen unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung
sind prinzipiell ausgeschlossen.
8.
Sicherheitsrichtlinien
Der
Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und
Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf
Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw.
Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind
vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich
hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu
informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware
gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften
vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern
diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die
für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme
geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend.
Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein
Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben
ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine
Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese
Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom
Kunden weiterzugeben.

9.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem
Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers
durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim
Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch
im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist
ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der
Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den
Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer
die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den
Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann
strafrechtliche Folgen haben.
10.
Verleih von PA Anlagen
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10.1.
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Der
Mietvertrag wird bei Order des Kunden / Mieters mit der Zusendung
der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Ausführung der
Lieferung oder Leistung geschlossen.
Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann der Mietvertrag nur gegen
eine Gebühr von 20% des Auftragswertes storniert werden.
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10.2 |
Die
genannten Mietpreise verstehen sich inkl. der derzeit gesetzlichen
MwSt. für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden, solange keine
anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Aufpreis
für mehrtägige Veranstaltungen, beträgt pro Tag 25% vom
Materialpreis.
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10.3. |
Gemietete
Gegenstände sind in unserem Unternehmen abzuholen. Der Abholer
muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen
können. Sollte der Abholer nicht der Kunde / Mieter oder das
gesetzliche Organ des Kunden / Mieters sein, muss er eine
entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Gefahr über die gemieteten
Gegenstände geht bei der Übergabe in unserem Unternehmen an den
Transporteur bzw. an den Vertragspartner über.
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10.4. |
Bei
Erstkunden und wenn wir es für nötig halten, behalten wir uns
vor, eine Kaution für unsere Anlagen bzw. Geräte zu verlangen.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Mietsache.
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10.5 |
Alle
Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und
werden in unserem Unternehmen auch so zurück erwartet. Die Geräte
werden nach Rückgabe innerhalb von max. drei Tagen auf
einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalten
wir uns ein Einspruchsrecht vor. Der Kunde / Mieter verpflichtet
sich die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu
überprüfen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden /
Mieters.
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10.6. |
Die
Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte
der Kunde / Mieter die ausgemachte Mietzeit überschreiten
verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten
unserem Unternehmen aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle
entstehen, können diese dem Kunden / Mieter in Rechnung
gestellt werden.
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10.7.
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Der
Kunde / Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Kunde / Mieter
für alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder
bei Dritten entstehen. Der Kunde / Mieter trägt die Kosten für
Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder
unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an
der Mietsache sind unserem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde / Mieter unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
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10.8 |
Geht
die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere
Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Kunde / Mieter
in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
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10.9. |
Der
Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für
eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen,
ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht
in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen
Zugriffen Dritter schützen und unser Unternehmen sofort
telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte
Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung). |
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10.10. |
Unser
Unternehmen haftet nicht für Umsatzverluste oder
sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines
Mietgegenstandes zurückzuführen sind. Sollten sich bei der
Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen,
verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
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10.11 |
Der
Kunde / Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der
ausgeliehenen Geräte. Der Kunde / Mieter haftet für die
Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt
auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität
der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig
sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen. |
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10.12. |
Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim
Kunden / Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde /
Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu
sorgen.
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10.13 |
Der
Veranstalter / Auftraggeber haftet für die Sicherheit während
der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch
Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden.
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10.14. |
Alle
anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren
u. ä. trägt der
Vertragspartner. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung
keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen
entgegenstehen. Sämtliche dies bezüglichen Genehmigungen hat der
Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten
einzuholen. |
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10.15 |
Falls
nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung bei Rückgabe der
Mietsache gegen Barzahlung. Rechnungen sind unverzüglich und in
spesenfreier Weise zu begleichen. Skontoabzüge werden nur gewährt
wenn diese auch auf der Rechnung ausgewiesen wurden. |
11. Teilnichtigkeit
Sollte
eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des
Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein,
so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der
Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform.
Im
Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der
unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese
Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kahl am Main. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Alzenau.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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